Aus dem Arbeitsvertrag und aus den gesetzlichen Regelungen ergeben sich für den Arbeitgeber Pflichten, die er gegenüber dem Arbeitnehmer zu erfüllen hat. Die Hauptpflicht besteht in der Zahlung des vertraglich festgelegten Entgeltes für die erbrachte Arbeitsleistung. Weiterhin besteht die gesetzliche Pflicht zur Zahlung des Arbeitsentgeltes an Feiertagen und im Krankheitsfall des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber hat die Sozialabgaben, wie Krankenkassen- oder Rentenbeiträge, und Steuern ordnungsgemäß abzuführen. Er ist für den vertragsgerechten Einsatz des Arbeitnehmers verantwortlich.
Die Fürsorgepflichten des Arbeitgebers sind breit gefächert. Er hat dafür zu sorgen, dass der Arbeitnehmer keinen Gefahren am Arbeitsplatz ausgesetzt ist, er trägt auch die Verantwortung für die persönlichen Wertgegenstände der Arbeitnehmer. Für Auszubildende und Jugendliche sind besondere Regelungen bei der Beschäftigung zu beachten.
Auch bei Problemen und Streitigkeiten, die sich am Arbeitsplatz ergeben, z.B. Mobbing, hat der Arbeitgeber die Pflicht, sich um diese Angelegenheiten zu kümmern und den Betriebsfrieden wiederherzustellen. Die Einhaltung der täglichen Arbeitszeit und der Ruhepausen gehört ebenfalls zu den Arbeitgeber Pflichten.
Der umfassende Datenschutz, die Gleichbehandlung, die Gewährung von Urlaub und die Zustimmung zur Betriebsratsbildung sind weitere Arbeitnehmer Pflichten.