Die erste Pflicht des Arbeitnehmers, auch als Hauptpflicht bezeichnet, ist die Erbringung der vertraglich vereinbarten Arbeitsleistung. Dabei ist auch von Bedeutung, dass der Arbeitnehmer die Arbeit zur richtigen Zeit, am richtigen Ort und in der geforderten Art und Weise ausführt. Die Gehorsamspflicht des Arbeitnehmers ergibt sich aus dem Weisungsrecht des Arbeitgebers.
Der Arbeitnehmer hat mit den ihm zur Verfügung gestellten Arbeitsmaterialien, Werkzeugen und Maschinen pfleglich und sorgsam umzugehen und die Sicherheits- und Unfallvorschriften zu beachten. Im Umgang mit dem Arbeitgeber, Vorgesetzten und den Arbeitskollegen ist er zur Rücksichtnahme und zu verantwortungsvollem Handeln angehalten. Alles, was den Betriebsablauf und den Betriebsfrieden stören könnte, hat er zu unterlassen.
Die Treuepflicht verlangt vom Arbeitnehmer, dass er sich für die Interessen des Betriebes einsetzt. Ebenso zählt die Verschwiegenheitspflicht zu den Arbeitnehmer Pflichten, es dürfen keine betriebsinternen Daten an Dritte weitergeben werden und es ist Stillschweigen über betriebliche Abläufe zu bewahren. Für den Arbeitnehmer bestehen weiterhin das Wettbewerbsverbot und das Abwerbungsverbot. Weitere Arbeitnehmer Pflichten sind die Meldepflicht über eine vorliegende Schwangerschaft, Auskunfts- und Wahrheitspflichten im Bezug auf die geleistete Arbeit und die Pflicht zur Krankmeldung.