Alles, was in Rechtsangelegenheiten dazu dient, die Wahrheit zu finden, z.B. um einen Tatverdacht zu erhärten oder zu entkräften, wird als Beweismittel bezeichnet. Als Beweismittel kommen Personen- oder Sachbeweise, Gutachten oder Indizien in Frage. Zeugenvernehmungen oder die Vernehmung von Dritten, die wichtige Angaben machen können sowie das Geständnis zählen zu den Personenbeweisen. Sachbeweise sind z.B. Fingerabdrücke, DNA-Test, Dokumente, Fotografien oder sonstige Spuren am Tatort. Indizien deuten auf eine mögliche Täterschaft hin.
Im Deutschen Recht wird genau festgelegt, welche Beweismittel in welchen Rechtsgebieten vor Gericht zur Prüfung zugelassen sind. Im Zivilrecht gelten Zeugen, die Vernehmung der Parteien, Sachverständige, Urkunden und Augenschein als zulässige Beweismittel. Das Strafprozessrecht lässt Personen-/Sachbeweise und Indizien als Beweismittel zu.