Als Jurist darf sich bezeichnen, wer ein Studium der Rechtswissenschaft an einer Hochschule oder Fachhochschule erfolgreich absolviert hat. Das Wort Jurist leitet sich ab vom lateinischen „iura“ – Jura und steht für „die Rechte“.
Das Studium der Rechtswissenschaft an einer Universität beträgt in der Regel neun Semester und wird mit der ersten Juristischen Staatsprüfung abgeschlossen. Es folgen eine Vorbereitungszeit, das so genannte Rechtsreferendariat, und die zweite Juristische Staatsprüfung. Mit erfolgreichem Abschluss ist der Jurist nun Volljurist, der sich auf allen Rechtsgebieten bewegen darf, auch die juristische Laufbahn kann frei gewählt werden, z.B. als Richter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt. Juristen sind oft auch in großen Unternehmungen zu finden und vertreten dort die rechtlichen Interessen. Entweder sind sie Angestellte oder werden als Anwaltskanzlei von den Unternehmen engagiert.