Die Kinder- und Jugendhilfe resultiert aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) und bezeichnet Leistungen und Aufgabenziele für Personen, die nicht älter als 26 Jahre sind. Dazu zählen Kinder, Jugendliche, Heranwachsende und junge Volljährige (18-26 Jahre).
Ziele der Kinder- und Jugendhilfe sind die Rechte der genannten Personengruppen zu wahren, die Entwicklung und Erziehung zu fördern, das Zusammenleben in der Familie zu erleichtern sowie finanzielle und personelle Unterstützung bei Bedarf zu leisten. Die Förderung wird z.B. durch Kindergärten, Jugendarbeit oder individuelle Hilfen gewährleistet. Auch die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen, der Jugendschutz und die so genannte Inobhutnahme, aufgrund schwieriger, familiärer Verhältnisse oder bei Kindesgefährdung, fallen in den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe.
Die Kinder- und Jugendhilfe wird von verschiedenen Trägern organisiert, dazu zählen öffentliche Träger, z.B. Jugendämter, und freie Träger der Wohlfahrtsverbände, wie die Caritas, das Deutsche Rote Kreuz oder die Arbeiterwohlfahrt.
Eine wichtige Funktion übernimmt die Kinder- und Jugendhilfe auch in der Beratung für Themen, wie Sorgerecht und Umgangsrecht nach Trennung oder Scheidung und bei Unterhaltsansprüchen für Alleinerziehende.