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Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es beinhaltet das Arbeitvertragrecht, in dem sich viele für den Arbeitnehmer unerlässliche Regelungen finden, wie z.B. die Entgeltfortzahlung, der gesetzliche Urlaubsanspruch, die Gestaltung des Arbeitsvertrages, Vertragsverhältnisse, die Pflichten und Rechte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern oder der Kündigungsschutz. Das Arbeitsrecht umfasst weiter die Gesetze und Bestimmungen zu den Sonderformen eines Arbeitsverhältnisses, die Arbeitsrechtlichen Bestimmungen im Sozialgesetzbuch (z.B. Arbeitsförderung, Gesetzliche Kranken-, Renten- und Unfallversicherung), Technischer und sozialer Arbeitsschutz (z.B. Mutterschutz, Jugendarbeitsschutz), Koalitionsfreiheit und Autonomie, Mitbestimmung in Betrieb und Unternehmen sowie das Verfahrensrecht.