Das Umgangsrecht Kinder findet sich im Familienrecht. Minderjährige Kinder haben das Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen, umgekehrt ist jeder Elternteil zum Umgang mit den Kindern berechtigt und auch verpflichtet (§ 1684 BGB).
Im Falle einer Trennung oder Scheidung steht das Kind im Vordergrund, beide Elternteile haben das Recht auf Umgang und dürfen das Kind nicht dahingehend beeinflussen, dass der Umgang mit dem anderen Elternteil beeinträchtigt wird. In bestimmten Fällen wird das Umgangsrecht eingeschränkt, dafür müssen allerdings schwerwiegende Gründe vorliegen, wie z.B. das Wohl oder die Gesundheit des Kindes sind gefährdet oder ein Elternteil kann seine Aufsichts- und Umgangspflichten nicht ordnungsgemäß erfüllen.
Das Umgangsrecht Kinder schließt heute auch Großeltern, Geschwister, Personen der Familienpflege und neue Ehepartner eines Elternteils (wenn diese mit dem Kind über einen längeren Zeitraum in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben) ein.