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Mit einer Abfindung werden rechtliche Ansprüche ausgeglichen. Eine Abfindung wird als Einmalzahlung getätigt oder besteht in der Überlassung von Vermögensgegenständen. Der Begriff der Abfindung hat vor allen Dingen im Arbeitsrecht eine große Bedeutung, aber auch in anderen Rechtsbereichen wird von der Abfindung gesprochen. Im Privatrecht finden sich Abfindungen bei der Auflösung einer Gesellschaft, bei Erbauseinandersetzungen oder im Zuge von Unterhaltsansprüchen. Abfindungen können sich auch aus haftungs- und versicherungsrechtlichen Ansprüchen ergeben. Das Sozialrecht sieht die Abfindung zur Abgeltung von genau bestimmten Renten vor, wie z.B. der Witwenrente bei Wiederverheiratung. Im Aktienrecht ist für die Eingliederung von Gesellschaften eine Abfindung für die Teilhaber der einzugliedernden Gesellschaft vorgesehen.

Die Abfindung im Arbeitsrecht ist eine Sonderzahlung des Arbeitsgebers, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird. Dabei spielen die Gründe für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine ausschlaggebende Rolle. Kündigt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer aus sozial ungerechtfertigten Gründen, so wird die Wirksamkeit der Kündigung durch das Arbeitsgericht geprüft. Ist die Kündigung unwirksam, aber die Fortführung des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitnehmer unzumutbar, kann der Arbeitnehmer beim Arbeitsgericht klagen und die Auflösung des Arbeitsverhältnisses sowie die Zahlung einer Abfindung einfordern. In der Praxis einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer oft außergerichtlich und schließen einen Vergleich, der die Zahlung einer Abfindung beinhaltet. Der Aufhebungsvertrag gehört ebenfalls zu den Möglichkeiten, in denen eine Abfindung vereinbart werden kann. Tarifverträge oder Sozialpläne enthalten meistens Regelungen zu Abfindungen für die Arbeitnehmer. Bei betriebsbedingten Kündigungen hat der Arbeitnehmer einen Abfindungsanspruch, wenn dringende betriebliche Erfordernisse die Kündigung notwendig werden lassen und der Arbeitnehmer keine Feststellungsklage auf Wirksamkeit innerhalb der Ausschlussfrist einreicht.