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Diskriminierung bezeichnet das bewusste Ausgrenzen und Verachten von Personen und Gruppen aufgrund verschiedener Merkmale, wie z.B. Nationalität, ethnische Herkunft, Weltanschauung, sexuelle Identität, Behinderung, Alter oder Geschlecht.

Diskriminierung hat viele Gesichter. Sie kann laut oder leise, heimlich oder öffentlich, mit Worten oder Taten geschehen, immer mit dem Zweck, Personen oder Gruppen auszuschließen oder zu benachteiligen. Diskriminierung muss jedoch nicht hingenommen werden. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Deutschland, kurz AGG, beinhaltet Regelungen zur Verhinderung und Beseitigung von Diskriminierungen. In diesem Gesetz finden sich die Ansprüche und Rechtsfolgen, die sich aus Diskriminierungen im Bezug auf das Zivil- und Arbeitsrecht ergeben.