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Wenn jemand Einwände gegen etwas hat, dann legt er Einspruch ein. Das kennen viele schon von Gerichtsverhandlungen. Einspruch kann gegen Urteile und Verwaltungsbescheide eingelegt werden. Der Einspruch gilt im Rechtswesen als Rechtsbehelf. Einspruch ist im deutschen Recht bei verschiedenen Urteilen und Verwaltungsakten zulässig. So ist der Einspruch gegen Versäumnisurteile, Vollstreckungsbescheide, Bußgeldbescheide, Steuerbescheide oder Patente möglich.

Der Einspruch ist an Fristen gebunden, die je nach Urteil bzw. Bescheid variieren. Wird Einspruch fristgerecht eingelegt, so prüft die gerichtliche Instanz oder die Behörde die Entscheidung noch einmal. Wird der Einspruch anerkannt, so kann eine Änderung oder Aufhebung des Urteils oder des Bescheides erfolgen. Einspruch wird schriftlich eingelegt oder bei der betreffenden Behörde zu Protokoll gegeben.

Das Recht auf Einspruch besteht auch im Arbeitsrecht. Gegen sozial ungerechtfertigte Kündigungen durch den Arbeitgeber kann der Arbeitnehmer beim Betriebsrat Einspruch einlegen. Hier ist die Frist allerdings sehr kurz, sie beträgt eine Woche.