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Die Begriffe Geschädigte und Geschädigter werden im Rechtswesen häufig genutzt. Jeder, der einen Schaden erleidet oder dem ein Schaden zugefügt wird, kann als Geschädigter bezeichnet werden, wenn es um die unmittelbare Rechtsverletzung geht. Es gibt jedoch bei der Einforderung von Rechtsansprüchen Unterschiede, je nachdem, welcher Natur der Schaden ist (materieller oder immaterieller Schaden) und welchem Rechtsgebiet er zugeordnet wird. Wenn z.B. der Ruf einer Person geschädigt wird oder ein Unfallgeschädigter ein Trauma erleidet, dann handelt es sich um immaterielle Schäden.

Personen, die von Diskriminierung, Mobbing oder Verleumdungen betroffen sind, können ebenfalls als Geschädigte angesehen werden. Je nach Schwere des Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte und dem Ausmaß der Tat wird aus rechtlicher Sicht der Begriff Opfer verwendet.

Geschädigte finden sich in allen Rechtsbereichen, im Verkehrsrecht, im Strafrecht, im Arbeitsrecht oder im Familienrecht. Die unterschiedlichen Gesetze sehen eine Reihe von Rechtsansprüchen vor, die Geschädigte geltend machen können, wie z.B. Schmerzensgeld, Schadensersatz, Entschädigung oder Wiedergutmachung.