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Die gesetzliche Unfallversicherung gehört zur deutschen Sozialversicherung und ist eine Pflichtversicherung für Arbeitnehmer, Auszubildende und Personen, die in einem Dienstverhältnis stehen. Die Beiträge werden komplett vom Arbeitgeber übernommen und an den jeweiligen Unfallversicherungs-Träger, z.B. die Berufsgenossenschaft, gezahlt.

Die gesetzliche Unfallversicherung bietet Versicherungsschutz gegen Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten. Auch Entschädigungsleistungen für den Versicherten, seine Angehörigen oder Hinterbliebene sind in dieser Versicherung eingeschlossen. Grundlage für die gesetzliche Unfallversicherung ist das Siebte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII).