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Mit einem Haftbefehl ergeht die richterliche Anordnung, dass die betreffende Person in Haft genommen wird. Der Haftbefehl ist gleichwohl ein Dokument und in Deutschland an dem roten Papier zu erkennen. Ein Haftbefehl kann sich jedoch auf unterschiedliche Haftgründe stützen und wird daher unterschieden in Untersuchungshaftbefehl, Unterbringungshaftbefehl, Haftbefehl, wenn der Angeklagte nicht zur Hauptverhandlung erschienen ist, Sicherungshaftbefehl oder Vollstreckungshaftbefehl. Wird ein Verdächtiger oder ein Flüchtiger auch über die Grenzen des eigenen Landes hinaus gesucht, dann ergeht ein internationaler oder europäischer Haftbefehl.