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Der Arbeitgeber wird in seiner Kündigungsfreiheit durch den gesetzlichen Kündigungsschutz für Arbeitnehmer eingeschränkt. So kann er nicht willkürlich Kündigungen aussprechen, die gesetzlichen Grundlagen müssen beachtet werden. Das Gesetz sieht für Arbeitsverträge Kündigungsfristen vor, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) genau geregelt sind. An diese Kündigungsfristen sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer gebunden, eine Ausnahme ist die außerordentliche Kündigung.

Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), als Teil des Arbeitsrechts, regelt den Kündigungsschutz für Arbeitnehmer. Dieser gliedert sich in den allgemeinen Kündigungsschutz, den Kündigungsschutz im Rahmen der Betriebsverfassung und Personalvertretung sowie den Kündigungsschutz bei Massenentlassungen.

Der gesetzliche Kündigungsschutz ist besonders für sozial ungerechtfertigte Kündigungen von Seiten des Arbeitgebers ein wichtiges Rechtsinstrument. Solche Kündigungen sind rechtsunwirksam. Auch bei der so genannten Änderungskündigung gilt der Kündigungsschutz. Der Arbeitnehmer kann eine Reihe von Rechten in Anspruch nehmen, wenn der Arbeitgeber gegen das Kündigungsschutzgesetz verstößt.

Auch werdende Mütter genießen Kündigungsschutz, die Bestimmungen hierzu finden sich im Mutterschutzgesetz (MuSchG).