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Werden Leistungen oder Entgelte öffentlicher Einrichtungen und Verwaltungsbehörden zu Unrecht bezogen, so ergeht nach Kenntnis ein Rückforderungsbescheid. Viele behördliche Bescheide, wie Bafög-Bewilligung, Bescheid über Arbeitslosengeld oder Steuerbescheid, enthalten bereits im eigentlichen Bescheid einen Hinweis auf die Rückforderung. Erhält die Behörde Kenntnis davon, dass die Voraussetzungen für den Leistungsbezug nicht oder nur bedingt gegeben waren oder Angaben nicht der Wahrheit entsprochen haben, dann ist sie berechtigt, die Leistungen durch einen Rückforderungsbescheid zurückzuverlangen. Als Rechtsbehelf kann der Widerspruch gegen einen amtlichen Rückforderungsbescheid eingelegt werden.