Unterhalt sind Leistungen zur Deckung des Lebensbedarfs. Das Rechtswesen unterteilt den Oberbegriff Unterhalt wiederum in spezifische Unterhaltsansprüche innerhalb des Familienrechts. Dazu zählen Familienunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt oder Elternunterhalt.
Für den Anspruch auf Unterhalt sind die jeweiligen Voraussetzungen zu prüfen, die Höhe des Unterhaltes richtet sich nach Einkommens- und Vermögensverhältnissen.