Für Arbeitnehmer und eine Reihe von anderen Personen gilt die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie bildet eine wichtige Säule in der deutschen Sozialversicherung und ist für die Absicherung im Alter gedacht. Zu den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung zählen die Altersrente, die Rente bei verminderter Erwerbsfähigkeit, die Hinterbliebenenrente und Rehabilitations-Leistungen. Die Beiträge werden, wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung, von Arbeitgeber und Arbeitnehmer anteilig gezahlt und orientieren sich an der Einkommenshöhe. Nach Dauer und Höhe der Beitragszahlungen bestimmt sich dann die spätere Rente.
Selbstständige und Freiberufler können ebenfalls zur Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung verpflichtet sein. Hier ist die berufliche Tätigkeit entscheidend. Das Gesetz sieht die Beitragszahlung z.B. für Pflegepersonen, Hebammen, Künstler und Publizisten, selbstständige Handwerker oder Dozenten vor. Berufsgruppen, wie Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Steuerberater, sind durch die jeweilige Kammerzugehörigkeit Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Alle anderen Selbstständigen und Freiberufler, die nicht unter die Versicherungspflicht per Gesetz fallen, können freiwillig Beträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen oder sich anderweitig zur Altersvorsorge absichern.