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Gegen einen Haftbefehl kann die schriftliche Haftbeschwerde als Rechtsbehelf eingelegt werden. Dieses Rechtsmittel gilt für die Untersuchungshaft, die Hauptverhandlungshaft und die Strafvollzugshaft. Für die Untersuchungshaft ist allerdings entweder nur die Haftprüfung oder die Haftbeschwerde zulässig. In der Haftbeschwerde müssen keine Gründe angegeben werden, auch ist sie nicht an Fristen gebunden.