In der Umgangssprache werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als das Kleingedruckte bezeichnet. Das kommt nicht von ungefähr, denn oftmals ist sehr viel Text in kleiner, enger Schrift auf eine Seite gepresst. Vielen Verbrauchern ist das zuviel des Guten und so wird das Kleingedruckte auch lieber mal außen vorgelassen. Dass sich das aber als großer Fehler herausstellen kann, hat sich in der Vergangenheit oft gezeigt.
Allgemeine Geschäftbedingungen bezeichnen vorformulierte Vertragsbedingungen, die für eine ganze Reihe von Verträgen gültig sind. So muss nicht immer ein individueller Vertrag zwischen den Vertragsparteien ausgearbeitet werden. Das Kleingedruckte ist aber nicht automatisch wirksamer Bestandteil eines Vertrages. Es muss leicht ersichtlich und verständlich geschrieben sein und vom Vertragspartner akzeptiert werden. Das Kleingedruckte darf keine unzulässigen Klauseln enthalten und nicht gegen gültiges Recht verstoßen (siehe auch unter AGBs).