Mit einer Quittung wird der Erhalt einer Leistung bestätigt. Im Rechtswesen ist mit Leistung, die Erfüllung, die aus gegenseitigen Schuldverhältnissen resultiert, gemeint. Im Alltag ist die Ausstellung einer Quittung gebräuchlich, um den Empfang von Geldforderungen für Waren oder Dienstleistungen zu bestätigen. Sie dient als Nachweis für den Schuldner, dass die Gläubigerforderung beglichen wurde. Der Begriff Quittung wird von dem altertümlichen Wort „quitt“ abgeleitet, was ausgeglichen bedeutet. In der Umgangssprache sagen wir auch heute noch: „Jetzt sind wir quitt“. Keiner kann dann von dem anderen noch etwas einfordern.
Wird die Forderung in bar gezahlt, so dient eine schriftliche Quittung als Nachweis. Diese kann mit freien Worten erstellt werden, es sind auch spezielle Vordrucke erhältlich. Die Quittung enthält den Betrag der Forderung, mit oder ohne Ausweis der Mehrwertsteuer, in der jeweiligen Währung, den Namen des Empfängers, Verwendungszweck, Ort und Datum sowie die Unterschrift des Empfängers. Wird eine Zahlung zum Ausgleich einer Forderung per Überweisung oder unbar getätigt, so dient der Kontoauszug als Quittung.
Die Quittung ist nicht mit der Rechnung gleichzusetzen. Die Rechnung stellt in erster Linie eine Aufstellung der Forderungen dar. Wird auf der Rechnung vermerkt, dass die Forderungen beglichen wurden, dann ist sie gleichzeitig eine Quittung.