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Die Gerichtsverhandlung, im Strafverfahren als Hauptverhandlung bezeichnet, soll der Urteilsfindung dienen und das Verfahren beenden. Die Verhandlung wird dabei nach bestimmten Regeln und Vorschriften, die im Prozessrecht festgeschrieben sind, durchgeführt. Für den Verhandlungsprozess ist die Anwesenheit der Prozessparteien, der Bevollmächtigten und weiteren Beteiligten, wie Zeugen oder Sachverständigen, erforderlich. Im Verhandlungsprozess sind die Tatbestände und Ermittlungsergebnisse als Prozessstoff mündlich vorzutragen und zu erörtern, damit eine Entscheidung getroffen werden kann.