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Ein Vertrag kommt durch übereinstimmende Willenserklärungen, genau durch Angebot und Annahme, zustande. Die Parteien, die ihre Willenserklärung bekunden, werden als Vertragspartner bezeichnet. Bei einem Kaufvertrag sind die Vertragspartner Käufer und Verkäufer, im Falle des Arbeitsvertrages Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Aus einem Vertrag ergeben sich für beide Vertragspartner Pflichten und Rechte, die einzuhalten sind. Bei Nichteinhaltung kann der betroffene Vertragspartner das Gesetz zu Rate ziehen, um entsprechende Ansprüche aus dem Vertrag geltend zu machen.