Wird im arbeitsrechtlichen Sinne ein Aufhebungsvertrag geschlossen, dann bedeutet das die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses, im Gegensatz zur Kündigung, die einseitig, entweder von Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, ausgesprochen wird. Der Aufhebungsvertrag […]
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