Der nacheheliche Unterhalt bezieht sich auf den Unterhalt, der nach einer Scheidung von einem Ehepartner gezahlt wird, wenn bei dem anderen Ehepartner bestimmte Voraussetzungen oder so genannte Unterhaltstatbestände erfüllt sind. Die Grundvoraussetzung für die verschiedenen Arten des nachehelichen Unterhaltes ist jedoch immer die Bedürftigkeit des Ehepartners, der den Unterhalt beansprucht, d.h. seine Einnahmen oder Einkünfte reichen zum Leben nicht aus.
Das Gesetz kennt verschiedene Arten von nachehelichem Unterhalt: Betreuungsunterhalt, wenn der Ehepartner ein Kind zu versorgen hat, Krankheitsunterhalt, Altersunterhalt, Arbeitslosenunterhalt während der Ausbildung oder Aufstockungsunterhalt, damit der Lebensstandard, der vorher in der Ehe gegeben war, aufrecht erhalten werden kann.
Nachehelicher Unterhalt kann vom Unterhaltszahler begrenzt oder befristet werden. Fallen die Unterhaltstatbestände oder Voraussetzungen weg, so ist auch die Grundlage für den nachehelichen Unterhalt nicht mehr gegeben. Eine Verwirkung des nachehelichen Unterhalts liegt dann vor, wenn der unterhaltsberechtigte Ehepartner eine neue Lebenspartnerschaft eingeht oder den Ehepartner, der den Unterhalt zahlt, nicht über Veränderungen seiner Lage informiert.