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Die Straßenverkehrsgefährdung wird im Strafgesetzbuch § 315c genau definiert und mit den daraus resultierenden Rechtsfolgen belegt. Eine Straßenverkehrsgefährdung liegt demnach bei der Führung von Kraftfahrzeugen unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen vor, wenn geistige oder körperliche Mängel die Eignung zum Führen des Fahrzeuges beeinträchtigen sowie bei verkehrswidrigem und rücksichtslosem Verhalten im Straßenverkehr (z.B. Missachtung der Vorfahrt, falsches Überholen, unterlassene Sicherung von Unfallstellen). Die Strafen zeigen sich, je nach Verstoß, mit Freiheitsentzug oder in Form eines Bußgeldes. Zudem kann ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis ausgesprochen werden.