Gesetze regeln das Miteinander im täglichen Leben. Wer gegen das Gesetz verstößt, wird entweder geahndet oder bestraft, das hängt von der Schwere ab. Der Gesetzgeber definiert leichte Rechtsverstöße als Ordnungswidrigkeiten. Das entsprechende Gesetz, in dem die Ordnungswidrigkeiten genau definiert sind, ist das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG).
Geringfügige Rechtsverletzungen werden mit einer Geldbuße geahndet (Bußgeld). Der Gesetzgeber will damit dem, der eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, sein Fehlverhalten vor Augen halten und ihn zur Besserung und Unterlassung anhalten. Von einer Strafe wird hier rein rechtlich gesehen nicht gesprochen, auch wenn Ordnungswidrigkeiten unter das Strafrecht fallen.
Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr können, neben dem Bußgeld, auch mit einem Fahrverbot belegt werden. Zu den am häufigsten geahndeten Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr zählen Geschwindigkeitsübertretungen, das verbotene Überholen, die Nichteinhaltung des vorgeschriebenen Abstandes zum vorausfahrenden Fahrzeug, das Führen eines Kraftfahrzeuges unter Einfluss von Alkohol oder Drogen oder unberechtigtes Parken oder Halten.
Neben den Rechtsverletzungen im Straßenverkehr, wird auch die Nichteinhaltung der Meldepflicht als Ordnungswidrigkeit angesehen.