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Durch eine Strafanzeige wird unerlaubtes Handeln der Strafverfolgungsbehörde mitgeteilt, die dann prüft, ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist. Ziel der Strafanzeige ist die Strafverfolgung. Ergeben sich aus den Angaben der Strafanzeige Anhaltpunkte für das Vorliegen einer Straftat, so  besteht von Seiten der Strafverfolgungsbehörden die Pflicht zur Ermittlung.  Eine Strafanzeige kann formlos bei der Polizei, bei der Staatsanwaltschaft oder beim Amtsgericht erstattet werden. Eine mündliche Strafanzeige wird schriftlich festgehalten, um die Voraussetzung der Beurkundung zu erfüllen.