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Das Urlaubsgeld ist eine Sonderzahlung, auch Gratifikation genannt, des Arbeitgebers. Es wird einmal im Jahr, oft zwischen Mai und Juli, an den Arbeitnehmer ausgezahlt und stellt eine finanzielle Zuwendung für den Urlaub dar. Die Höhe bestimmt sich dabei nach dem Monatsgehalt des Arbeitnehmers. Ein rechtlicher Anspruch besteht grundsätzlich nicht, es sei denn, die Zahlung des Urlaubsgeldes wurde im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt. Auch in Tarifverträgen können sich Regelungen zur Zahlung von Urlaubsgeld finden, aus denen sich ein Anspruch ergibt.

Die betriebliche Übung bezeichnet das wiederholte Zahlen des Urlaubsgeldes, ohne dass es dafür eine vertragliche oder rechtliche Grundlage gibt. Aus dieser betrieblichen Übung kann nach entsprechender Betriebszugehörigkeit ein Anspruch auf Urlaubsgeld erwachsen. Auch der Gleichbehandlungsgrundsatz kommt zum Tragen. Urlaubsgeld wird nicht nur an Vollzeitbeschäftigte gezahlt, sondern auch an Teilzeitbeschäftigte und Minijobber.